Gesetzesänderungen



Gesetzesänderungen


1.1.2011

Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
Die Vermögensfreigrenzen wurden erhöht

1.1.2009

Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2008

Höhe der EL nach 'oben' ab 1. Januar 2008 nicht mehr begrenzt
Anpassung des Liegenschaftenfreibetrages auf neu 112'500 Franken
Gesetzliche Anpassungen infolge NFA-Einführung

1.1.2007

Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2006

Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2005

Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2004

Einführung der regionalen Durchschnittsprämie (3 verschiedene Prämienregionen)
Freibetrag für selbstbewohnte Liegenschaften auf 150'000 erhöht

1.1.2003

Die AHV/IV-Renten und Hilflosenentschädigungen wurden um rund 2.4% der Teuerung angepasst
Der allgemeine Lebensbedarf wurde um rund 2.5% erhöht
Die Durchschnittsprämien der Krankenkasse wurden erhöht

1.1.2002

Die Beträge für die kantonale Durchschnittsprämie der Krankenkasse wurden erhöht

1.1.2001

Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Das Maximum für persönliche Ausgaben bei heimbewohnenden Personen wurde auf 500 pro Monat erhöht
Die Maxima für den Mietzinsabzug wurden erhöht

1.1.2000

Die Krankenkassenprämie wurde in Form einer Pauschale wieder in die Berechnung aufgenommen

1.1.1999

Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst

1.3.1998

Für betagte Personen in einem Heim wurde der Vermögensverzehr auf 1/5 erhöht

1.1.1998

Einführung der 3. ELG-Revision mit einheitlicher Berechnungsweise (Total Ausgaben pro Jahr abzüglich Total Einnahmen pro Jahr = Anspruch auf Ergänzungsleistungen pro Jahr)

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