Allgemeines

Die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistung (EL) entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.

Formel:
Jahrestotal anerkannter Ausgaben abzüglich Jahrestotal anrechenbarer Einnahmen = Ergänzungsleistungsanspruch pro Jahr.


Höhe der Leistungen

Entsprechend dem Grundsatz wird der Ausgabenüberschuss gedeckt. Die Leistungen sind ab 1. Januar 2008 nicht mehr nach oben begrenzt.


Berechnungsarten

Es wird zwischen zu Hause lebenden Personen und BewohnerInnen in Heimen unterschieden. Wo liegen die Unterschiede?


Zu Hause lebende Personen


Massgebende Einnahmen Anerkannte Ausgaben
Vermögensertrag Allgemeiner Lebensbedarf
evtl. Vermögensverzehr Pauschale für die Krankenkassenprämie
AHV/IV-Rente Mietzins
evtl. andere Renten evtl. weitere Ausgaben
evtl. weitere Einnahmen  

In Heimen lebende Personen


Massgebende Einnahmen Anerkannte Ausgaben
Vermögensertrag Heimtaxe evtl. mit Pflegezuschlag
evtl. Vermögensverzehr Pauschale für die Krankenkassenprämie
AHV/IV-Rente Betrag für persönliche Ausgaben
evtl. andere Renten evtl. weitere Ausgaben
evtl. Leistungen der Krankenkasse  
evtl. andere Einnahmen  

Allgemeiner Lebensbedarf


Person Betrag
Alleinstehende 19 050
Ehepaare 28 575
1. und 2. Kind je 9 945
3. und 4. Kind je 6 630
jedes weitere Kind je 3 315

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