Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
Die Vermögensfreigrenzen wurden erhöht
1.1.2009
Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2008
Höhe der EL nach 'oben' ab 1. Januar 2008 nicht mehr begrenzt
Anpassung des Liegenschaftenfreibetrages auf neu 112'500 Franken
Gesetzliche Anpassungen infolge NFA-Einführung
1.1.2007
Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2006
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2005
Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2004
Einführung der regionalen Durchschnittsprämie (3 verschiedene Prämienregionen)
Freibetrag für selbstbewohnte Liegenschaften auf 150'000 erhöht
1.1.2003
Die AHV/IV-Renten und Hilflosenentschädigungen wurden um rund 2.4% der Teuerung angepasst
Der allgemeine Lebensbedarf wurde um rund 2.5% erhöht
Die Durchschnittsprämien der Krankenkasse wurden erhöht
1.1.2002
Die Beträge für die kantonale Durchschnittsprämie der Krankenkasse wurden erhöht
1.1.2001
Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
Das Maximum für persönliche Ausgaben bei heimbewohnenden Personen wurde auf 500 pro Monat erhöht
Die Maxima für den Mietzinsabzug wurden erhöht
1.1.2000
Die Krankenkassenprämie wurde in Form einer Pauschale wieder in die Berechnung aufgenommen
1.1.1999
Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
1.3.1998
Für betagte Personen in einem Heim wurde der Vermögensverzehr auf 1/5 erhöht
1.1.1998
Einführung der 3. ELG-Revision mit einheitlicher Berechnungsweise (Total Ausgaben pro Jahr abzüglich Total Einnahmen pro Jahr = Anspruch auf Ergänzungsleistungen pro Jahr)