Grundsätzlich sind zwar alle Einnahmen anrechenbar. Trotzdem gibt es Ausnahmen (z.B. so genannte Leistungen mit ausgesprochenem Fürsorgecharakter, Freiwillige Unterstützung innerhalb der Familie usw.) Alle Einnahmen sind obligatorisch anzugeben.
Es ist Sache der Durchführungsstelle zu prüfen, ob allenfalls Einnahmen nicht anrechenbar sind.