Anderer Begriff für Berufsauslagen. Diese sind in jedem Fall unaufgefordert nachzuweisen und zu belegen, wollen sie geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass nicht die selben Abzüge von der Höhe her gelten, aber die selben Kostenkategorien berücksichtigt werden können (z.B. Kosten für den Arbeitsweg, Mehrkosten auswärtiger Verpflegung, Berufskleider).
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