Zusätzlich zu den monatlichen Leistungen können wegen Krankheit oder Behinderung entstehende Kosten teilweise vergütet werden (z.B. 10% Selbstbehalte aus der Grundversicherung, Zahnarztkosten, Transportkosten usw.). Es muss im Einzelfall geprüft werden, welche Kosten in welchem Umfang vergütbar sind.
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