Die Krankenkassen müssen aus der Grundversicherung an die Pflegekosten je nach Pflegebedürftigkeit bestimmte Mindestleistungen erbringen. Die verbreitetsten Systeme für die Bewertung des Pflegebedarf sind BESA (BewohnerInnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem für
Pflege- und Behandlungsleistungen) sowie RAI/RUG (Resident Assessment Instrument = Bewohner-Beurteilungs-Instrument). Je nach dem ermittelten Pflegegrad variieren die Krankenkassenleistungen.
WICHTIG: Im Einzelfall können auch Leistungen aus Zusatzversicherungen fällig sein. Dies ist je nach Versicherungsumfang (siehe Police) unbedingt abzuklären.




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Krankheits- und Behinderungskosten
Mietzins