Jeder Person, die in einem Kranken- oder Pflegeheim wohnt, steht ein Betrag für die persönlichen Ausgaben (im Volksmund: Taschengeld) zur Verfügung. Dieser Betrag ist nach oben begrenzt und die Festsetzung der Höhe im Einzelfall liegt im Ermessen der zuständigen Gemeinde.
|
 |
 |