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AllgemeinesDie Höhe der jährlichen Ergänzungsleistung (EL) entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.Formel:Jahrestotal anerkannter Ausgaben abzüglich Jahrestotal anrechenbarer Einnahmen = Ergänzungsleistungsanspruch pro Jahr.
Höhe der LeistungenEntsprechend dem Grundsatz wird der Ausgabenüberschuss gedeckt. Die Leistungen sind ab 1. Januar 2008 nicht mehr nach oben begrenzt.
BerechnungsartenEs wird zwischen zu Hause lebenden Personen und BewohnerInnen in Heimen unterschieden. Wo liegen die Unterschiede?
Zu Hause lebende Personen
In Heimen lebende Personen
Allgemeiner Lebensbedarf
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