Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfsleistungen, die gezielt für jene Bezügerinnen und Bezüger von AHV und IV-Leistungen eingesetzt werden, die mit ihren Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken können. Die Höhe der monatlichen Leistung wird individuell (das heisst, auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnitten) ermittelt. Ziel dieser Leistungen ist es, den AHV/IV-Rentner/innen ein festgesetztes Mindesteinkommen zu garantieren.
Im Kanton Zürich werden die Zusatzleistungen von den Gemeinden, in der Stadt Zürich vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV ausgerichtet. Sie setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen:
Verschiedene Gemeinden im Kanton Zürich richten zusätzlich noch Gemeindezuschüsse aus.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?
Zu den Ergänzungsleistungen besteht ein eigenes Gesetzeswerk:
Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 6. Oktober 2006 (ELG)
Bundesrätliche Verordnung vom 15. Januar 1971 (ELV)
Die gesetzlichen Bestimmungen über die kantonalen Beihilfen befinden sich im - ZLG (Gesetz über die Zusatzleistungen zur AHV/IV) sowie in der - ZLV (Zusatzleistungsverordnung vom 5. März 2008).
Welche Leistungsarten gibt es?
Die Zusatzleistungen bestehen aus den folgenden zwei Leistungsarten:
Der jährlichen Ergänzungsleistung (inkl. allfällige Beihilfen und Gemeindezuschüsse), welche monatlich ausbezahlt werden
Aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten