Begriffserklärung:

Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft

Vom Liegenschaftenwert von Wohneigentum wird - sofern die Gesuch stellende Person das Objekt selber bewohnt - ein Freibetrag abgezogen. Die Hypothekarschuld wird erst nach Abzug dieses Freibetrags vom verbleibenden Wert abgezogen und nur der dann noch verbleibende Betrag zum übrigen Vermögen hinzu gezählt.


Weitere Begriffe

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