Begriffserklärung:

Hilfsmittel

Für bestimmte Hilfsmittel, die im Anhang der ZLV aufgeführt sind, können an die Anschaffung oder die Miete Beiträge geleistet werden. In jedem Fall sind die Kosten zuerst der Krankenkasse vorzulegen und danach der zuständigen Stelle für die Ergänzungsleistungen.


Weitere Begriffe

Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen