Begriffserklärung:

Hypothetisches Einkommen

Wenn eine bezugsberechtigte Person oder deren Ehepartner noch ganz oder teilweise arbeitsfähig ist, muss ein zumutbares, das heisst theoretisch erzielbares (=hypothetisches) Einkommen angerechnet werden. Dieses ist bei teilinvaliden Personen mit eigenem Rentenanspruch abhängig vom IV-Grad, bei nichtinvaliden Personen abhängig vom Alter, Sprachkenntnissen, Berufsausbildung, bisherige Tätigkeiten, Dauer einer allfälligen Erwerbslosigkeit sowie Familienpflichten.


Weitere Begriffe

Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen