Gebäudeunterhalt

  • Anrechnung Wohnrecht

    Eckdaten

    Frage vom

    10.11.2014

    Kurzer Sachverhalt

    Ehefrau im Heim, Ehemann zu Hause mit Wohnrecht. Gemäss WEL 3.4.3.3 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen rechneten wir beim Ehemann den Mietwert der Liegenschaft (Wohnrecht) als Einnahme und bei den Ausgaben nur die Nebenkosten pauschale WEL Rz 3236.02.

    Konkrete Frage

    Kann bei den anerkannten Ausgaben bei Wohnrecht WEL Rz 3236.01 der ganze Betrag von Fr. 9'000.- an Mietzins angerechnet werden?

    Antwort

    Grundsätzlich gilt der Mietzins als anerkannte Ausgaben auch bei Personen, die in einer Wohnung leben, an der ihnen ein Wohnrecht zusteht (WEL Rz 3236.01). Über den Mietwert der Wohnung vergleiche Rz 3433.03. Wenn die von Ihnen erwähnten Fr. 9'000 dem Eigenmietwert entsprechen gilt dieser als Mietzins. Zusammen mit der Pauschale nach Rz 3236.02 darf jedoch maximal der Mietzins für Alleinstehende angerechnet werden. Als Einnahme ist, wie von Ihnen geschrieben, der Eigenmietwert anzurechnen.
    Hinweis: alle mit der Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Ein- und Ausgaben sind lediglich beim Ehepartner zu Hause anzurechnen (nicht beim gemeinsamen Vermögensertrag)