Diätkosten

  • Übernahme von Diätkosten ohne Zöliakie

    Eckdaten

    AHV-RentnerIn
    Wohnung

    Frage vom

    10.11.2015

    Kurzer Sachverhalt

    Eine Klientin muss aufgrund folgender Begründung bzw. Erkrankung vom Hausarzt bestätigt, eine Diät einhalten:
    Nahrungsmittelallergie, umfassend, medikamentös dauerhaft zu behandeln.
    Sie leidet weder an einer Zöliakie noch an einer Niereninsuffizienz mit Dialysepflicht.

    Konkrete Frage

    Können die Kosten für die Diät über Krankheits- und Behinderungskosten übernommen werden?

    Antwort

    Ausgewiesene Mehrkosten für ärztlich verordnete lebensnotwendige Diät können aufgrund der Rechtsprechung weiterhin nur für die Krankheiten Zöliakie, Sprue und bei Niereninsuffizienz über die Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden.

  • Übernahme von Diätkosten

    Eckdaten

    AHV-RentnerIn
    Wohnung

    Frage vom

    10.08.2014

    Kurzer Sachverhalt

    Unser streitbarer und in Einsprachen geübter Klient macht Kosten für Diäten geltend. (s. Beilage 1) Auf unsere Aufforderung hat er uns ein Arztzeugnis (Beilage 2) zukommen lassen.

    Konkrete Frage

    Gemäss § 9 ZLV dürfen ausgewiesene Mehrkosten pauschal vergütet werden. Ist das beigefügte Arztzeugnis Nachweis genug um diese Kosten zu übernehmen?

    Antwort

    Besten Dank für die Nachsendung des ärztlichen Zeugnisses. Aus diesem Zeugnis ist wohl ersichtlich, dass der Bezüger eine Diät einhalten sollte, jedoch ist nicht ausgewiesen, dass diese Diät Mehrkosten verursacht. Die erwähnten Lebensmittel, wie Fisch, Fleisch, Milch, Obst und Gemüse gehören zu den üblichen Lebensmitteln, die über den Lebensbedarf abgedeckt sind.
    In seinem Mail an die Durchführungsstelle weist Herr J darauf hin, dass er wegen seiner Diabetes auf eine Diät angewiesen sei. Die Gerichte haben in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass Diabetes nicht als Mehrkosten verursachende Diät anerkannt werden kann.
    Aus diesen Gründen ist in diesem Fall keine Vergütung für eine Diät möglich.