Persönliche Ausgaben

  • Höhe der persönliche Auslagen

    Eckdaten

    AHV-Alter
    Heim

    Frage vom

    10.11.2014

    Kurzer Sachverhalt

    Ehepaar in 2 verschiedenen Pflegeheimen (Ehemann: Pflegestufe BESA 7 mit Betreuungszuschlag / Ehefrau: Pflegestufe BESA 8 ohne Betreuungszuschlag)

    Konkrete Frage

    Gibt es eine kantonale Empfehlung, wie der Pauschalbetrag für die persönlichen Auslagen im Heim je nach Pflegestufe verbindlich festgelegt bzw. abgestuft werden kann?

    Antwort

    Der Betrag für persönliche Auslagen wird nach den persönlichen Bedürfnissen der anspruchsberechtigten Person bemessen und beträgt mindestens einen Drittel des Höchstbetrages nach § 11 Abs. 2 ZLG (§2 ZLV). Weitere gesetzliche Grundlagen gibt es nicht für die Bemessung der persönlichen Auslagen. Es gibt keine verbindliche Abstufung basierend auf der Pflegestufe.