Gesetzesänderungen

1.1.2013

  • Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
  • Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
  • Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2011

  • Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
  • Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
  • Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
  • Die Vermögensfreigrenzen wurden erhöht

1.1.2009

  • Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
  • Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
  • Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2008

  • Höhe der EL nach 'oben' ab 1. Januar 2008 nicht mehr begrenzt
  • Anpassung des Liegenschaftenfreibetrages auf neu 112'500 Franken
  • Gesetzliche Anpassungen infolge NFA-Einführung

1.1.2007

  • Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
  • Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
  • Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2006

Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2005

  • Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
  • Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
  • Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht

1.1.2004

  • Einführung der regionalen Durchschnittsprämie (3 verschiedene Prämienregionen)
  • Freibetrag für selbstbewohnte Liegenschaften auf 150'000 erhöht

1.1.2003

  • Die AHV/IV-Renten und Hilflosenentschädigungen wurden um rund 2.4% der Teuerung angepasst
  • Der allgemeine Lebensbedarf wurde um rund 2.5% erhöht
  • Die Durchschnittsprämien der Krankenkasse wurden erhöht

1.1.2002

  • Die Beträge für die kantonale Durchschnittsprämie der Krankenkasse wurden erhöht

1.1.2001

  • Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
  • Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
  • Das Maximum für persönliche Ausgaben bei heimbewohnenden Personen wurde auf 500 pro Monat erhöht
  • Die Maxima für den Mietzinsabzug wurden erhöht

1.1.2000

  • Die Krankenkassenprämie wurde in Form einer Pauschale wieder in die Berechnung aufgenommen

1.1.1999

  • Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
  • Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst

1.3.1998

  • Für betagte Personen in einem Heim wurde der Vermögensverzehr auf 1/5 erhöht

1.1.1998

  • Einführung der 3. ELG-Revision mit einheitlicher Berechnungsweise (Total Ausgaben pro Jahr abzüglich Total Einnahmen pro Jahr = Anspruch auf Ergänzungsleistungen pro Jahr)