Allgemeines

Die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistung (EL) entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.

Formel:
Jahrestotal anerkannter Ausgaben abzüglich Jahrestotal anrechenbarer Einnahmen = Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen

Höhe der Leistungen

Entsprechend dem Grundsatz wird der Ausgabenüberschuss gedeckt. Die Leistungen sind ab 1. Januar 2008 nicht mehr nach oben begrenzt.

Berechnungsarten

Es wird zwischen zu Hause lebenden Personen und BewohnerInnen in Heimen unterschieden. Wo liegen die Unterschiede?

Zu Hause lebende Personen

Massgebende Einnahmen Anerkannte Ausgaben
Vermögensertrag Allgemeiner Lebensbedarf
evtl. Vermögensverzehr Pauschale für die Krankenkassenprämie
AHV/IV-Rente Mietzins
evtl. andere Renten evtl. AHV-Beiträge, sowie familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
evtl. weitere Einnahmen

In Heimen lebende Personen

Massgebende Einnahmen Anerkannte Ausgaben
Vermögensertrag Heimtaxe evtl. mit Pflegezuschlag
evtl. Vermögensverzehr Pauschale für die Krankenkassenprämie
AHV/IV-Rente Betrag für persönliche Auslagen
evtl. andere Renten evtl. AHV-Beiträge, sowie familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
evtl. andere Einnahmen

Allgemeiner Lebensbedarf

Person Betrag
Alleinstehende 19 450
Ehepaare 29 175
1. und 2. Kind je 10 170
3. und 4. Kind je 6 780
jedes weitere Kind je 3 390