Begriffserklärung:

Vermögensfreigrenze

Solange das anrechenbare Vermögen unter der jeweils gültigen Freigrenze liegt, hat es ausser dem Zinsertrag keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen. Übersteigt das anrechenbare Vermögen diese Grenze, wird vom übersteigenden Betrag ein Bruchteil zu den Einnahmen gezählt (der so genannte Vermögensverzehr). Die verbreitete Meinung, dass kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, solange das Vermögen über diesem Betrag liegt, ist FALSCH.


Weitere Begriffe

Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen