Begriffserklärung:

Mindesteinkommen

Dabei handelt es sich um ein (hypothetisches) Mindesteinkommen welches bei teilinvaliden Personen angerechnet werden muss, sofern sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieses richtet sich nach dem IV-Grad, sowie nach dem Pauschalbetrag für den Lebensbedarf von alleinstehenden Personen.


Weitere Begriffe

Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen