Begriffserklärung:

Privilegiertes Einkommen

Erwerbseinkommen (=Arbeitsverdienst), der bevorzugt behandelt wird. Vom Nettolohn II können Berufsauslagen geltend gemacht werden, sofern sie nachgewiesen sind. Vom verbleibenden Einkommen wird eine Art Freibetrag (genannt «fester Abzug») abgezählt und vom verbleibenden Rest werden 2/3 angerechnet.


Weitere Begriffe

Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen